Informationen zum Ablauf


Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Praxisangebot. Nachfolgend haben wir einige wichtige Informationen für Sie zusammengetragen, mit denen wir Ihnen den Weg zu uns so problemlos wie möglich gestalten wollen.

 

Wer verordnet eine logopädische Behandlung?

Hausärzte, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Neurologen,

Kieferorthopäden und Zahnärzte können eine logopädische Verordnung ausstellen.

Anlässe dafür können ganz unterschiedlich sein. Auf unsere Seite Behandlungen

bekommen Sie einen Überblick.

 

Wer bezahlt die logopädische Therapie?

Die Therapie wird von allen gesetzlichen Krankenkassen

bezahlt. Für Patienten ab dem 18. Lebensjahr wird eine Zuzahlung fällig. Die

Höhe der Zuzahlungen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir informieren Sie

gerne. Wenn Sie privat versichert sind, gilt die individuelle Vereinbarung mit

Ihrer Krankenkasse.

 

 Wie läuft eine Therapie nach der Vereinbarung eines ersten Termins ab?

1. Anamnese: Im Erstgespräch lernen Sie uns und unsere Praxis kennen. Wir besprechen Ihre Vorgeschichte und beraten Sie und klären Fragen. 

 

2. Diagnostik: Um einen individuellen und zielführenden Therapieplan für Sie zu erstellen führen wir eine umfassende Diagnostik mit aktuellen und standardisierten Testverfahren durch. Die Ergebnisse werden und die daraus resultierenden Therapieziele werden mit Ihnen vereinbart.

 

3. Therapie: Die Therapie findet regelmäßig (meist ein- bis zweimal pro Woche) statt und dauert je nach Verordnung 30 min, 45 min oder 60 min. Im Verlauf der Therapiesitzungen informieren wir Sie regelmäßig über das weitere Vorgehen. Zum Ende jeder Verordnung schreiben wir einen Bericht an Ihren behandelnden Arzt und bitten je nach Behandlungsbedarf um eine Folgeverordnung. 

 

Wie bekomme ich einen Hausbesuch?

Bei einem Hausbesuch kommt die Therapeutin zu Ihnen nach Hause und behandelt sie in Ihrem häuslichen Umfeld. Dafür muss der Hausbesuch vom Arzt verordnet sein. Auf der logopädischen Heilmittelverordnung, die Sie vom Arzt erhalten, ist dies vermerkt. In der Regel bekommen Patienten, die aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind in die Praxis zu kommen einen Hausbesuch verordnet.